Die Kniegelenksarthroskopie ist ein schonendes Verfahren, bestimmte Veränderungen bzw. Verletzungen des Kniebinnenraumes zu beheben. Mithilfe einer kleinen Kamera wird über zwei, etwa 0,5 cm große Hautschnitte der gesamte Kniegelenkbinnenraum inspiziert und abhängig von den vorliegenden Veränderungen durch spezielle endoskopische Instrumente der Schaden behoben. Meniskusrisse können in bestimmten Fällen genäht oder refixiert werden, andernfalls erfolgt eine sparsame Entfernung der zerstörten Meniskusanteile.
Lokal begrenzte Knorpelschäden sind oft Grundstein für einen fortschreitenden Gelenkverschleiß. Eine frühzeitige operative Behandlung ist häufig die einzige Möglichkeit, die Knorpelintegrität zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dies erfolgt durch die Anregung körpereigener Reparationsprozesse mittels Anbohrung (drilling) oder der sog. Mikrofrakturierung. Auch moderne Verfahren wie die Transplantation von Knorpelzellen (Entnahme-Züchtung-Verpflanzung) sowie die Verwendung einer knorpelunterstützenden Matrix (AMIC) findet Anwendung. Im Falle größerer Defektareale steht uns die körpereigene Knorpel-Knochen-Transplantation (Mosaikplastik) zur Verfügung. Die Indikation für das entsprechende Verfahren wird individuell gestellt.
Eine Kniegelenkarthroskopie führen wir ambulant durch, bei Bedarf ist auch eine kurzstationäre Behandlung möglich. Zur Sicherung des operativen Ergebnisses erfolgt eine zügige Mobilisation noch am gleichen Tag, gefolgt von einer Teilbelastung an zwei Unterarmgehstützen für etwa 5 Tage. Im Falle rekonstruktiver Eingriffe am Gelenkknorpel richtet sich die Nachbehandlung nach Art und Ausmaß der Operation.
Eine angeborene oder erworbene Abweichung der Beinachse von ihrem physiologischen Maß tritt als O- oder X-Bein in Erscheinung. Dies führt zu einer Veränderung der Lastübertragung am Kniegelenk. In Folge einer so entstandenen, einseitigen Fehlbelastung kommt es zu Beschwerden und vorzeitigem Gelenkverschleiß.
Nur die rechtzeitige Korrektur eines Achsfehlers kann somit die mechanische Kniegelenksbelastung verbessern, belastungsabhängige Beschwerden beheben und die Entstehung einer Arthrose bzw. deren Fortschreiten verzögern. Nach Sicherung der Indikation erfolgt die Achskorrektur durch eine Knochenkeilentnahme (closing-wedge) oder durch das aufkallpen des Knochens (open-wedge) am Ort der Fehlstellung. Das Ausmaß der Korrektur wird bereits vor der Operation an entsprechenden Röntgenaufnahmen (Ganzbeinstandaufnahmen) festgelegt. Das Korrekturergebnis wird durch eine belastungsstabile Verschraubung, sog. winkelstabile Osteosynthese, gesichert.
Eine anschließende Teilbelastung des operierten Beins ist für ca. 2-3 Wochen erforderlich, danach erfolgt beschwerdeabhängig der Übergang zur Vollbelastung. Das Osteosynthesematerial (Platte/Schrauben) wird nach ca. 1 Jahr über einen kleinen Eingriff wieder entfernt.
Abhängig von Ausmaß und Lokalisation der Kniegelenksarthrose implantieren wir unterschiedliche Prothesenmodelle, die zementiert oder zementfrei verankert werden. Beide Verankerungsmöglichkeiten gewährleisten eine hohe Primärstabilität mit der eine unmittelbare Mobilisierung des Patienten möglich ist.
Hierbei werden nur die vom Verschleiß zerstörten Gelenkanteile ersetzt, noch intakte Gelenkflächenanteile bleiben erhalten. Die Implantation erfolgt über kleinstmögliche, gewebeschonende, sog. minimal-invasive Zugänge. Hierdurch ist eine raschere Mobilisation und bessere Beweglichkeit des Kniegelenks möglich.
Die Indikation für einen Teilgelenkersatz sind hierbei sehr streng zustellen, da ansonsten mit einem frühzeitigen Versagen der Prothese zu rechnen ist. Grenzen dieses Verfahrens sind zum Beispiel in entzündlichen Gelenkerkrankungen, Bandinstabilitäten, deutlichem Übergewicht, Arthrose hinter der Kniescheibe oder Osteoporose zu sehen. In diesen Fällen empfiehlt sich die Implantation einer Doppelschlittenprothese.
Arthrosebedingte Kniegelenksveränderungen, die zwei oder mehrere Gelenkanteile betreffen, stellen die typische Indikationen für einen bikondylären Gelenkersatz dar. Doppelschlittenprothesen sind die am häufigsten eingesetzten Knieprothesen.
Die von uns implantierte Prothese basiert auf einer seit über 25 Jahren kontinuierlich fortentwickelten Technologie mit mobilen Gleitlagern.
Bei der Implantation dieser Knieprothese bleibt der normale Kapsel-Band-Apparat erhalten, Beinachsenabweichungen werden mit der Implantation ausgeglichen, die physiologischen Bewegungsmöglichkeiten des Kniegelenks werden wiederhergestellt. Hierbei wird großer Wert auf die exakte Position der Prothese und der Bandspannung gelegt. Fehlerhafte Techniken und Positionierungen der Prothese können mit einem unzufrieden stellenden Ergebnis einhergehen.
Der Eingriff erfolgt möglichst atraumatisch minimal-invasiv. Ein vorherige Eigenblutspende ist bei diesem OP-Verfahren nicht mehr erforderlich.
Unmittelbar postoperativ beginnt eine rasche Mobilisation, die nach ca. 1-2 Wochen in der REHA Klinik fortgesetzt wird. Ab dem Erreichen einer muskulär stabilisierten, freien Streckfähigkeit des Kniegelenks, kann die Vollbelastung des operierten Kniegelenks erfolgen.
Bei einer hochgradigen Zerstörung der gelenkbildenden Knochenanteile einschließlich des stabilisierenden Bandapparats bieten teilgekoppelte bzw. gekoppelte Prothesensysteme die Möglichkeit, diese Defizite auszugleichen. Insbesondere eine hochgradige Abweichung der Beinachse, ein nicht stabilisierbarer Bandapparat oder ein hochgradiger Knochendefekt sind das Einsatzgebiet dieser Prothesensysteme, die ebenfalls je nach Anforderung zementiert oder zementfrei verankert werden können.
Mit steigender Zahl primärer Prothesenimplantationen und zunehmender Lebenserwartung nimmt auch der Bedarf ggf. später notwendiger Prothesenwechseloperationen zu. Als Ursachen sind Materialverschleiß, mechanische Prothesenlockerungen oder auch Protheseninfektionen zu nennen.
Prinzipiell bieten alle Prothesenmodelle die Möglichkeit eines späteren Wechsels. Sie sind durch Prothesen des gleichen oder nächst höheren Kopplungsgrades zu ersetzen. Hierfür stehen uns heute modernste, modulare Prothesensysteme zur Verfügung, die uns den Wechsel auf eine den Gegebenheiten individuell angepasste Prothese ermöglichen. Dies beinhaltet den Ausgleich von Knochendefekten zur Schaffung eines stabilen Prothesenlagers, die Wiederherstellung einer stabilen Prothesenführung sowie ggf. die Ausheilung einer bestehenden Gelenkinfektion.
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